RIDE. GEORGIA · MOTORCYCLE ADVENTURES
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ride Around Georgia · Geführte Motorradtouren und Motorradvermietung in Georgien
Stand: 29.07.2026
Teil A · Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über geführte Motorradtouren, die Vermietung von Motorrädern sowie damit verbundene Leistungen zwischen Ride around Georgia LLC, registriert in Georgien unter der Nummer 42656123, mit Sitz in 38th Street 47, 0114 Mtis Dziri, Georgia (nachfolgend «Veranstalter»), und der buchenden Person (nachfolgend «Teilnehmer»).
Teil A gilt für alle Leistungen. Teil B gilt zusätzlich für geführte Touren, Teil C zusätzlich für die Motorradmiete.
Abweichende Bedingungen des Teilnehmers finden keine Anwendung, ausser der Veranstalter stimmt ihnen schriftlich zu.
2. Vertragsschluss
Buchungen erfolgen schriftlich über die Website, per E-Mail oder über einen vom Veranstalter benannten Buchungskanal.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung schriftlich bestätigt und die Anzahlung eingegangen ist.
Mit der Leistung der Anzahlung bestätigt der Teilnehmer, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) und umfassen die in der jeweiligen Tour- oder Mietbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Bei Buchung einer Tour wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 30 Tage vor Tourbeginn zu leisten. Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Tourbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Zahlungsart: Banküberweisung. Gebühren der Zahlungsabwicklung sowie Kursdifferenzen gehen zulasten des Teilnehmers.
4. Rücktritt des Teilnehmers (Stornierung)
Ein Rücktritt ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Massgeblich ist der Eingang der Erklärung.
Es gelten folgende Stornosätze, berechnet auf den Gesamtpreis:
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Rücktritt nach Eingang der Anzahlung: 20% des Gesamtpreises
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Rücktritt 59 bis 30 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Gesamtpreises.
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Rücktritt 29 bis Tourbeginn oder Nichtantritt: 75 % des Gesamtpreises.
Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Tourbeginn eine geeignete Ersatzperson stellen, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Es fallen keine Umbuchungsgebühren an, bereits entstandene Mehrkosten gehen zulasten des Teilnehmers.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
5. Absage und Änderungen durch den Veranstalter
Touren finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen statt. Wird diese nicht erreicht, kann der Veranstalter die Tour bis 30 Tage vor Beginn absagen.
Bei einer Absage durch den Veranstalter werden sämtliche geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Flüge, Visa oder andere Nebenkosten, bestehen nicht. Der Abschluss der Flugbuchung wird erst nach Tourbestätigung empfohlen.
Muss eine Tour aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen werden, erstattet der Veranstalter die Zahlungen abzüglich bereits erbrachter oder unvermeidbar entstandener Kosten, oder er bietet einen Gutschein an.
6. Programm- und Routenänderungen
Wetter, Strassenzustand, Sicherheit und lokale Gegebenheiten können Anpassungen von Route, Etappen und Unterkünften erforderlich machen. Der Veranstalter darf solche Änderungen vornehmen, sofern der Gesamtcharakter der Tour gewahrt bleibt.
Gleichwertige Änderungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung oder Erstattung. Der Entscheid über die Befahrbarkeit einer Strecke liegt beim Guide.
7. Versicherungen des Teilnehmers
Für die Teilnahme obligatorisch ist eine Reise-, Unfall- und Krankenversicherung mit Deckung für das Führen von Motorrädern der gebuchten Klasse im Ausland, einschliesslich Bergung und Repatriierung.
Der Versicherungsnachweis ist dem Veranstalter vor Tourbeginn vorzulegen. Ohne Nachweis besteht kein Anspruch auf Teilnahme, die Stornosätze gemäss Ziffer 4 gelten.
Empfohlen wird zusätzlich eine Annullationskosten-Versicherung.
8. Einreise, Pass und Visum
Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für gültige Reisedokumente, allfällige Visa und die Einhaltung der Einreisebestimmungen Georgiens sowie der Transitländer.
9. Haftung
Der Veranstalter verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Organisation der Leistungen sowie zur sorgfältigen Instruktion und Begleitung der Touren.
Motorradfahren birgt inhärente Risiken. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Verantwortung teil und hat jederzeit die Kontrolle über das eigene Fahrverhalten.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Veranstalters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden nach zwingendem Recht bleibt unberührt.
Für Leistungen Dritter (Unterkünfte, Restaurants, Transportunternehmen) haftet der Veranstalter nur als Vermittler.
Für mitgeführte persönliche Gegenstände, Gepäck und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Vor Tourbeginn unterzeichnet jeder Teilnehmer eine Teilnahme- und Haftungserklärung (Liability Waiver). Ohne unterzeichnete Erklärung ist keine Teilnahme möglich.
10. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, Epidemien, behördliche Anordnungen, Grenzschliessungen, Streiks und Unruhen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt.
Teil B · Geführte Touren
11. Teilnahmevoraussetzungen
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Mindestalter 21 Jahre.
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Gültiger Motorradführerschein der Kategorie A, sowie ein Internationaler Führerschein (IDP) mit Motorradeintrag.
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Ausreichende Fahrpraxis für die gebuchte Tour. Für Enduro- und Offroad-Touren ist Geländeerfahrung erforderlich.
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Gesundheitliche Eignung. Einschränkungen sind dem Veranstalter vor der Buchung mitzuteilen.
Der Veranstalter kann die Teilnahme verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesem Fall gelten die Stornosätze gemäss Ziffer 4.
12. Pflichten während der Tour
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Den Anweisungen des Guides ist Folge zu leisten. Der Guide entscheidet über Route, Tempo und Pausen.
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Die georgischen Verkehrsregeln sind einzuhalten.
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Helmpflicht während jeder Fahrt. Das Tragen von Schutzjacke, Handschuhen und geeigneten Stiefeln ist obligatorisch.
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Während des Fahrens gilt ein absolutes Alkohol- und Betäubungsmittelverbot.
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Gefahren im Konvoi: Abstand halten, keine Überholmanöver innerhalb der Gruppe ohne Freigabe des Guides.
Wer sich vorübergehend von der Gruppe lösen möchte, spricht dies vorher mit dem Guide ab und fährt auf eigene Verantwortung.
13. Ausschluss von der Tour
Gefährdet ein Teilnehmer sich selbst oder andere, missachtet er wiederholt Anweisungen des Guides oder verstösst er gegen Ziffer 12, kann er von der weiteren Tour ausgeschlossen werden.
Im Ausschlussfall besteht kein Anspruch auf Erstattung. Mehrkosten, insbesondere für Rückreise und zusätzliche Übernachtungen, gehen zulasten des Teilnehmers.
14. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Tourbeschreibung.
Sofern nicht anders angegeben, sind nicht enthalten: An- und Abreise nach/von Georgien, Visa, Versicherungen, Getränke ausserhalb der Mahlzeiten, Trinkgelder und persönliche Ausgaben.
Teil C · Motorradmiete
15. Übergabe und Rückgabe
Der Zustand des Motorrads wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam dokumentiert (Übergabeprotokoll mit Fotos).
Das Motorrad ist im übernommenen Zustand zurückzugeben. Bei Mietverhältnissen ausserhalb geführter Touren ist es vollgetankt zurückzugeben, auf geführten Touren ist der Kraftstoff an Fahrtagen inbegriffen.
Bei verspäteter Rückgabe kann eine Gebühr von EUR 20 pro angefangene Stunde erhoben werden.
16. Kaution
Bei Übergabe ist eine Kaution von EUR 750 in bar zu hinterlegen.
Die Kaution wird nach schadenfreier Rückgabe vollständig zurückerstattet. Schäden, fehlende Teile, Reinigungs- und Betankungskosten können mit der Kaution verrechnet werden.
17. Pflichten des Mieters
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Sorgfältiger Umgang mit Motorrad und Ausrüstung.
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Kontrolle des Ölstands bei jedem Tankstopp, Meldung technischer Mängel unverzüglich an den Veranstalter.
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Keine Überlassung an Dritte, keine Rennen, keine Stunts, keine Fahrten abseits der vereinbarten Nutzung.
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Fahrten in die Regionen Südossetien und Abchasien sind untersagt.
Für Schäden infolge Verletzung dieser Pflichten haftet der Mieter vollumfänglich.
18. Versicherung, Unfälle und Schäden
Die Motorräder sind haftpflichtversichert
Kein Versicherungsschutz besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie bei vertragswidriger Nutzung. In diesen Fällen haftet der Mieter unbeschränkt.
Unfälle, Schäden und Diebstahl sind dem Veranstalter unverzüglich zu melden. Bei Unfällen und Diebstahl ist zwingend ein Polizeirapport erstellen zu lassen. Ohne Polizeirapport gilt der Schaden als vom Mieter verschuldet.
Die Haftung des Mieters für versicherte Schäden ist auf die Kaution beschränkt, sofern kein Ausschlussgrund nach Absatz 2 vorliegt.
Teil D · Schlussbestimmungen
19. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Touren erstellt der Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen, die für Website und Marketing verwendet werden können. Teilnehmer, die nicht abgebildet werden möchten, teilen dies vor Tourbeginn mit.
20. Datenschutz
Personendaten werden ausschliesslich zur Abwicklung des Vertrags und der damit verbundenen Leistungen (z. B. Unterkunftsreservationen, Versicherung) verwendet und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
21. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
22. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprachfassungen
Es gilt georgisches Recht. Gerichtsstand ist Tiflis, Georgienn.
Diese AGB liegen in deutscher, englischer und georgischer Fassung vor. Bei Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
